Leicht giftig
Wirkung:
giftig
Anwendungsbereiche:
keine bekannt
Verwendete Pflanzenteile:
–
Sammelzeit:
–
Zu finden:
in Europa, das gemäßigte Asien und Nordafrika.
Inhaltsstoffe:
blausäurehaltige Glykoside Amygdalin und Prunasin
Sonstiges:
Die Zwergmispel-Arten sind sommergrüne bis immergrüne Sträucher oder selten Bäume und wachsen in Formen von Bodendeckern bis zu Kleinbäumen von 15 Metern Höhe. Sie besitzen unbewehrte Zweige, wechselständige, einfache Laubblätter mit ganzem Blattrand und kleinen Nebenblättern. Die Blüten, oft in schirmtraubigen Blütenständen angeordnet, sind zwittrig, radiärsymmetrisch, fünfzählig und haben eine doppelte Blütenhülle mit einem kleinen Blütenbecher. Die Kelchblätter sind kurz und bei den Früchten sichtbar, während die Kronblätter in verschiedenen Farben erscheinen. Es gibt 10 bis 20 Staubblätter und zwei bis fünf Fruchtblätter, mit freien Griffeln. Die apfelförmige Frucht variiert in der Farbe von rot bis schwarz und hat deutlich erkennbare fleischige Kelchblätter.
🛑 Alle Pflanzenteile vor allem die Früchte sind leicht giftig!
Von den Zwergmispeln gibt es etwa 90 Arten, in unterschiedlichen Wuchsformen vom Bodendecker bis zum Zierbaum. Zudem sind sie recht anspruchslos und werden von Gärtnereien gerne verwendet um den öffentlichen Raum zu begrünen.
Leider sind die Zwergmispeln Wirtspflanzen für den Feuerbrand. Feuerbrand ist eine gefährliche Pflanzenkrankheit, verursacht durch ein Bakterium. Sie befällt vor allem Kernobstgewächse wie zum Beispiel den Apfel, die Birne, den Weißdorn und so weiter, und kann sich sehr schnell ausbreiten. Für Menschen besteht keine gesundheitliche Gefahr. Eine Meldepflicht ist mit dem Inkrafttreten des neuen Pflanzengesundheitsrechts zum 1. Januar 2020 von Feuerbrand, von einem Quarantäneorganismus zu einem „Geregelten Nicht-Quarantäneorganismus“ geändert worden. Diese Änderung bedeutet, dass die generelle Meldepflicht und Bekämpfungspflicht weggefallen sind. Dennoch gibt es weiterhin Gebiete, in denen die Krankheit weit verbreitet ist, und manche Landesbehörden bitten nach wie vor um Meldungen, um die Ausbreitung besser zu beobachten und einzudämmen. In Österreich gilt: Jeder Verdacht muss umgehend dem zuständigen Gemeindeamt oder dem/der Feuerbrandbeauftragten der Gemeinde gemeldet werden. Dies gilt für alle Besitzer von Wirtspflanzen und jeden, der befallene Pflanzen oder Pflanzenteile besitzt. In der Schweiz waren Cotoneaster-Arten seit 2022 verboten um die Krankheit einzudämmen. Ab 01. März 2024 steht auf der Verbotsliste nur noch Cotoneaster horizontalis – Für das Inverkehrbringen für den direkten Umgang in der Umwelt verbotene invasive gebietsfremde Organismen.
Was könnt ihr tun: Achtet auf Symptome wie welkende, schwarz verfärbte Triebe, besonders an Kernobst und anfälligen Ziergehölzen. Auch wenn es keine Pflicht mehr gibt, ist es ratsam, den Verdacht auf Feuerbrand der zuständigen Behörde zu melden (z.B. dem lokalen Pflanzenschutzamt oder der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in Bayern), um die Ausbreitung zu dokumentieren. Falls ihr die Krankheit bei einer eurer Pflanzen feststellt, ist die wichtigste Maßnahme, die befallenen Triebe weiträumig zurückzuschneiden.
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